Fragen & Antworten

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In diesem Bereich finden Sie Fragen & Antworten zu folgenden Themen:

Die Taufe

Die Taufe ist die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu “Gliedern am Leib Christi” werden und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründen. Die Taufe kann in einem eigenen Taufgottesdienst abgehalten werden. Seit längerer Zeit ist es ein Anliegen, Tauffeiern wieder stärker in die Gemeindegottesdienste zu integrieren. So kommt die Aufnahme des Täuflings in die Gemeinde in besonderer Weise zum Ausdruck.

Für die Taufe eines Kindes werden Patinnen oder Paten berufen. Aber auch in jedem anderen Lebensalter kann ein Mensch getauft werden. Der Taufe geht dann eine Taufvorbereitung voraus. In einigen Fällen geschieht die Taufe im Zusammenhang mit der Konfirmation. Die Anmeldung zur Taufe geschieht in Ihrem Pfarramt.

Taufsprüche finden Sie beispielsweise unter www.taufspruch.de. Die dort angebotene Datenbank kann Ihnen dabei helfen, einen geeigneten Bibelspruch für die Taufe Ihres Kindes bzw. für Ihre eigene Taufe zu finden.

Pfarrerin tauft ein Neugeborenes (Foto: epv/Uschmann).

 

Fragen und Antworten zur Taufe

1. Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.

2. Ist es möglich, in anderen Pfarrgemeinde als meiner Heimatgemeinde mein Kind taufen zu lassen?
Natürlich ist das möglich. Sie müssen alle Termine mir Ihrer „Wunschgemeinde“ absprechen. Ihrer Heimatgemeinde teilen Sie Ihren Wunsch mit. Dort bekommen Sie dann eine „Delegation“, die belegt, dass Sie zu einer Pfarrgemeinde gehören, also Kirchenmitglied sind.
Auch in einem römisch-katholischen Kirchengebäude können Sie Ihr Kind taufen lassen. Das muss allerdings mit dem zuständigen evangelischen sowie mit dem römisch-katholischen Pfarramt besprochen werden. Rechnen Sie auf jeden Fall mit einer „Spende“, die Sie leisten sollten. Wenn von der „Inhaberseite“ alles geklärt ist (Termin), sollten Sie Ihre/n zuständige/n Pfarrer/Pfarrerin fragen, ob er/sie dort taufen will (in aller Regel durchaus). Besprechen Sie sich mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

3. Kann ich mein Kind in einen kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es nicht getauft ist?
Ja. Konfessionell gebundene Kindergärten nehmen auch ungetaufte Kinder auf. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt.

4. Kann mein Kind konfirmiert werden, ohne getauft zu sein?
Um konfirmiert zu werden, muss man getauft sein. Das kann u.U. auch kurz vor oder in Verbindung mit der Konfirmation geschehen. Bitte besprechen Sie das mit dem für Sie zuständigen Pfarramt.

5. Muss ich selbst evangelisch sein oder einer christlichen Kirche angehören?
Ist kein Elternteil evangelisch und ist die Taufe aus besonders zu berücksichtigenden Gründen geboten, muss zumindest ein Pate der Evangelischen Kirche angehören.

6. Müssen die Paten einer Kirche angehören?
Ja. Die Paten sollten evangelisch sein, auf jeden Fall müssen sie einer christlichen Konfession angehören, also etwa der röm.-katholischen. Eine aus der Kirche ausgetretene Person kann kein Patenamt übernehmen.

7. Wann endet das Patenamt?
Das Patenamt endet zeitlebens nie.

8. Was ist eine Nottaufe?
Wenn ein Kind bei der Geburt sehr krank ist und zu sterben droht, wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder erwachsene Christ und jede erwachsene Christin ausführen.

9. Was kostet die Taufe?
Für den Taufgottesdienst zahlen Sie in der Regel nichts. Einzelne Pfarrgemeinden heben jedoch sogenannte „Stolgebühren“ ein, deren genaue Höhe Sie beim jeweiligen Pfarramt erfragen können. Eine einheitliche Regelung existiert bislang nicht. Für besonderen Blumenschmuck bzw. die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes können ebenfalls gesonderte Kosten anfallen. Auch dies besprechen Sie bitte mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

10. Welche Unterlagen brauche ich für die Taufe?
Sie brauchen die Geburtsurkunde des Täuflings und die Bescheinigungen der Paten über die Kirchenzugehörigkeit. Die Daten der Eltern des Täuflings werden deren standesamtlicher Heiratsurkunde und deren Taufscheinen, bei einem unehelichen Kind der standesamtlichen Geburtsurkunde und dem Taufschein der Mutter entnommen. Die Daten der Paten werden deren Taufschein entnommen.

11. Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?
So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.

12. Können wir selbst bestimmen, wofür im Taufgottesdienst gesammelt wird (Kollekte)?
In vielen Gemeinden ist es möglich, dass Sie den Zweck der Kollekte selbst bestimmen, z.B. für die Arbeit mit Kindern in der Gemeinde oder Organisationen, die Kindern helfen. Fragen Sie im Pfarramt nach!

13. Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Das können Sie. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!

14. Wird die Taufe bei Kirchenaustritt ungültig?
Auch bei einem Kirchenaustritt wird die Taufe nicht ungültig und muss daher bei einem späteren Wiedereintritt nicht wiederholt werden.

Die Konfirmation

Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit haben das Ziel, die Jugendlichen in einer ihnen gemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut zu machen und ihnen zu helfen, in eigener Verantwortung als Christen zu leben.

Jugendliche – gemeinsam unterwegs (Foto: epv/Uschmann)

 

Fragen und Antworten zur Konfirmation

1. Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Gemeinden ist es inzwischen erlaubt. Es wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Fotografieren oder Filmen übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

2. Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil mit ihr die christliche „Erziehung“ abgeschlossen ist. Wenn sich im Laufe der Zeit aber gute Kontakte zwischen Paten und Patenkind entwickelt haben, können diese natürlich bestehen bleiben.

3. Ist der Unterricht in einer anderen Pfarrgemeinde möglich?
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der vorgeschriebenen Pfarrgemeinde zur Konfirmandenstunde geht. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in einen anderen Pfarrgemeinde schicken zu wollen, fragen Sie den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

4. Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen, ohne getauft zu sein?
Ja. Ihr Kind nimmt an der Konfirmandenstunde teil und wird meist kurz vor der Konfirmation getauft.

5. Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Nein. Um konfirmiert zu werden, muss Ihr Kind getauft sein. Das geschieht meist kurz vor der Konfirmation.

6. Muss mein Kind konfirmiert werden, oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. Wer das Patenamt übernehmen will, muss konfirmiert sein.

7. Was soll man zur Konfirmation schenken?
Am weitesten verbreitet ist es, Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen.

8. Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen sie die Frage am besten mit ihrem Kind, vielleicht bei einem Elternabend mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Gemeinde.

9. Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird u.a. das Recht zugesprochen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden.

Der kirchliche Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung

Blumenschmuck in einer Kirche (Foto: 4028mdk09/wikimedia)

Beim kirchlichen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an „guten und an schlechten Tagen“.

Passende Bibelsprüche finden Sie beispielsweise hier. Die dort zur Verfügung stehende Datenbank kann Ihnen bei der Suche nach einen geeigneten Bibelvers für Ihre Feier helfen.

 

Fragen und Antworten zum kirchlichen Dank- und Segnungsgottesdienst

1. Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte beim Gottesdienst verwendet wird?
In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

2. Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In den meisten Gemeinden ist es inzwischen erlaubt. Es wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

3. Einer von uns gehört keiner Konfession an. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?
Ja. Wenn Sie der Evangelischen Kirche angehören, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin jedoch einer anderen oder keiner Konfession angehört, können Sie evangelisch-kirchlich heiraten. Siehe auch: „5. Gibt es eine ökumenische Trauung?“

4. Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?
Eine Aufgabe des/r Pfarrer/in ist die Begleitung von Menschen auch in Krisensituationen. Welchen konkreten Formen und Rituale sinnvoll und möglich sind, sprechen Sie bitte mit ihrem/ihrer Pfarrer/in ab. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der Kirche nicht.

5. Gibt es eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann ein kirchlicher Dank- und Segnungsgottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Segensfeier anlässlich der standesamtlichen Eheschließung wird „ökumenisch“ genannt.
Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.

6. Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Da eine Kirche immer mit Blumen geschmückt ist, müssen Sie alles, was darüber hinaus geht, selbst bezahlen und meist auch selbst veranlassen, dass die Kirche geschmückt wird.

7. Kann ein/e Pfarrer/in den Dank- und Segnungsgottesdienst gestalten, der/die nicht in unserer Gemeinde arbeitet?
Ja. Sprechen Sie das mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

8. Können wir Tag und Uhrzeit des Gottesdienstes wählen?
In den Pfarrgemeinde gibt es unterschiedliche Traditionen. Teilweise sind bestimmte Zeiten dafür festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen. In der stillen Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind in der Regel keine Dank- und Segnungsgottesdienste anlässlich standesamtlicher Eheschließung möglich.

9. Können wir auch in einem anderen Pfarrbezirk heiraten?
Ja. Teilen Sie dies Ihrer Wohnsitzpfarrgemeinde mit, die Ihnen eine „Dimissiorale“ ausstellen wird. Dies ist der Beleg, dass Sie einer evangelischen Pfarrgemeinde angehören. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber heiraten wollen.

10. Können wir auch in einer anderen Kirche als unserer Heimatgemeinde heiraten?
Selbstverständlich können Sie beispielsweise auch in einer katholischen Kirche (=Gebäude) heiraten, Sie müssen dann allerdings mit einer Art „Miete“, also einer Spende, rechnen. Den Gottesdienst würde dann auch ein/e evangelische/r Pfarrer/in gestalten. Dies sollten Sie mit dem/der Pfarrer/in besprechen, weil er/sie in aller Regel die katholischen Kollegen am Ort kennt und um die Gepflogenheiten weiß.

11. Können wir uns als homosexuelles Paar kirchlich heiraten?
In der Evangelischen Kirche A.B stehen Dank- und Segnungsgottesdienste hetero- ebenso wie homosexuellen Paaren offen, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung homosexueller Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und des Pfarrers oder der Pfarrerin, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Fragen Sie dazu bitte konkret beim Pfarrer / bei der Pfarrerin in der gewünschten Gemeinde an. Die Kontaktinformationen zu den Pfarrgemeinden finden Sie hier.

In der Evangelische Kirche H.B. steht die Trauung sowohl hetero- und homosexuellen Paaren offen. Für eingetragene Partnerschaften von homo- und heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst. Näheres dazu finden Sie hier.

12. Müssen die Trauzeugen einer christlichen Konfession angehören?
Zeugen sind für eine kirchliche Hochzeitsfeier nicht verbindlich vorgeschrieben. Wenn sie bei einem Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung dabei sind, müssen sie einer christlichen Konfession angehören.

13. Was kostet der Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung?
Der Gottesdienst ist in der Regel kostenfrei. Einzelne Pfarrgemeinden heben jedoch sogenannte „Stolgebühren“ ein, deren Höhe Sie beim jeweiligen Pfarramt erfragen können. Eine einheitliche Regelung existiert bislang nicht. Fragen Sie in jedem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regelungen, vor allem, wenn Sie nicht in Ihrer heimischen Pfarrgemeinde heiraten wollen.

14. Welche Unterlagen brauchen wir für den kirchlichen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung?
Sie benötigen eine standesamtliche Heiratsurkunde, die Sie im Pfarramt vorlegen müssen. In aller Regel stellen die Standesämter für diesen Zweck eine Urkunde aus, es kann aber auch eine „herkömmliche“ Urkunde sein. Für den Eintrag des Religionsbekenntnisses ist die Vorlage des Taufscheins bzw. die Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft nötig.
Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, müssen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit belegen. Diesen Beleg bekommen Sie in Ihrer Wohnsitzpfarrgemeinde („Delegation“).

15. Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir kirchlich heiraten?
Nein, das ist nicht möglich.

16. Wir wollen kirchlich heiraten. Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung zum kirchlichen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung geschieht im Pfarramt des Wohnortes der Ehefrau, des Ehemannes oder in dem Ort, wozu das Ehepaar nach der kirchlichen Feier gehören wird.

Das Begräbnis

Trauergemeinde beim letzten Geleit (Foto: epv/Uschmann)

Die Erfahrung des Sterbens ist ein Teil des Lebens. Bilder von Sterben und Tod gehören zum Alltag. Meist in den Nachrichten – aber die Endlichkeit des eigenen Lebens und damit das eigene Sterben wird verdrängt. Viele Menschen sind bei dem Verlust eines Menschen erschüttert und aus den gewohnten Bahnen geworfen. Die Kirchen bieten Rituale, um der Trauer Ausdruck zu verleihen und dem Schmerz Worte zu geben.

Zunehmend wird heute der Wunsch nach einer anonymen Bestattung geäußert, weil keine Angehörigen vorhanden sind oder diese nicht mit der Grabpflege belastet werden sollen. Sofern Hinterbliebene vorhanden sind, erweist sich aber für sie oft im Nachhinein das Fehlen eines festen Ortes für die Trauer als sehr belastend.

Trauernetz: www.trauernetz.de
Das Trauernetz ist ein Angebot der Evangelischen Kirche im Rheinland (D) zur Besinnung und Ratsuche.

 

Fragen und Antworten zur Bestattung

1. Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

2. Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

3. Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.

4. Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Pfarrgemeinde wenden.

5. Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden lassen.

6. Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.

7. Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Bitte sprechen Sie mit einer Bestattungsfirma, die in der Regel den gesamten Verlauf des Begräbnisses organisiert.

8. Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

Kirchenbeitrag

Unter gerecht.at finden Sie alle Informationen zum Thema Kirchenbeitrag.

Für persönliche Auskünfte zum Kirchenbeitrag steht Ihnen Ing. Roland Weng, der Kirchenbeitragsreferent der Evangelischen Kirche A.B., gerne telefonisch unter 059 1517 00-532 oder per E-Mail an e.jrat@rinat.ng zur Verfügung.

Karfreitag und Reformationstag

Karfreitag

Am 22. Jänner 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit den 1950er-Jahren geltende Regelung, wonach nur Evangelische und Altkatholische am Karfreitag frei hatten, als diskriminierend eingestuft. Am 27. Februar beschloss dann der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für Evangelische und Altkatholische und die Einführung eines „persönlichen Feiertags“, der aus dem bestehenden Urlaubskontingent genommen werden muss – eine Regelung, die in der Evangelischen Kirche auf heftigen Widerstand und Protest stieß.

Die Erklärung des persönlichen Urlaubstages muss drei Monate vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für den Karfreitag 2024 (29. März 2024) musste dies somit bis 29. Dezember 2023 erfolgen.

Nachrichten zum Thema „Karfreitag“ finden Sie hier.

Reformationstag

Der Reformationstag ist kein staatlich anerkannter Feiertag. Für einzelne Personen- und Berufsgruppen gibt es jedoch Sonderregelungen. Evangelische Schüler:innen erhalten z.B. am 31. Oktober schulfrei – nicht jedoch Schüler:innen orB (auch wenn sie am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen). Auch für evangelische Lehrer:innen ist der 31.10. kein dienstfreier Tag. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können aber aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst einen Anspruch auf Freistellung haben, oder auf Basis eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung, einer Einzelvereinbarung, einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung. So erhalten z.B. evangelische Gemeinde- und Landesbedienstete in Niederösterreich auf gesetzlicher Basis am Reformationstag dienstfrei. Es ist auch möglich, dass ein halber Tag oder für den Gottesdienstbesuch dienstfrei ist. Besteht kein gesonderter Anspruch auf eine Dienstfreistellung und ist der Gottesdienstbesuch in der Freizeit nicht möglich (z.B. Abendgottesdienst), ist Evangelischen nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz die für den Gottesdienstbesuch erforderliche Zeit dienstfrei zu geben, es liegt eine Dienstverhinderung aus wichtigen, die Person betreffenden Gründen vor. Es ist auch möglich für das Reformationsfest den einmal jährlich zustehenden „persönlichen Feiertag“ anzumelden, dies muss aber drei Monate vorher bekannt gegeben werden und gilt als Urlaubstag.

Bei Fragen schicken Sie bitte ein E-Mail an vasb@rinat.ng.

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