21.12.2003

Ö-Konvent: Gemeinsame Stellungnahme der Kirchen

Hearing im Parlament - Soziale Grundrechte unverzichtbar

Hearing im Parlament – Soziale Grundrechte unverzichtbar

Wien, 21. November 2003 (epd Ö) „Die neue österreichische Bundesverfassung soll zusätzlich zur Achtung der Menschenwürde die Grundwerte Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit verankern“, sagte der reformierte Landessuperintendent HR Mag. Peter Karner bei der Anhörung von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und Interessensvertretungen vor dem Österreich-Konvent. Zum ersten Mal in Österreichs Geschichte haben die im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) vertretenen gesetzlich anerkannten Kirchen am Freitagnachmittag einen gemeinsam erarbeiteten Text im Parlament vorgestellt.

Karner verwies in seiner Rede darauf, dass die Geschwisterlichkeit die Verantwortung für die Mitmenschen, den Nächsten, hervorhebe. Dies beziehe sich auf die persönliche, die gesellschaftliche und die staatliche Verantwortung in gleicher Weise. Für „unverzichtbar“ halten die Kirchen die Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung. „Weitere Grundwerte, die in der neuen Verfassung verankert werden sollten, sind die Sicherung der Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte.“ Nach wie vor sei Österreich „säumig“ in der Erneuerung der Grundrechte und Menschenrechte, betonte Karner.

Sturm: Verständnis und motivierte Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen

„Die besondere Identität der Kirchen und Religionsgemeinschaften soll in der künftigen Verfassung anerkannt werden“, forderte der lutherische Bischof Mag. Herwig Sturm. Der besondere gesamtstaatliche kirchliche Beitrag für das Selbstverständnis Österreichs schließe andere Quellen nicht aus. Dennoch bedarf dieser kirchliche Beitrag der „Pflege und Anerkennung“, so Sturm, „weil der Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann.“ Der Dialog zwischen Staat und Kirchen soll regelmäßig geführt werden, weil „nur dadurch jene Atmosphäre der Zusammenarbeit gepflegt werden kann, die zur Bewältigung der vor uns stehenden Herausforderungen unerlässlich ist.“ Sturm verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeitige „vielfach verunsicherte und orientierungsarme Zeit.“ Einer besonderen Präambel in der Verfassung bedürfe es nicht für die Berücksichtigung der kirchlichen Anliegen. Sollte aber eine Präambel vom Konvent für notwendig erachtet werden, wollen die Kirchen gemeinsam einen Text vorschlagen. Von den Gesprächspartnern verlange der von den Kirchen vorgelegte Text „nichts anderes als gegenseitiges Gehör.“ Dies sei die beste Voraussetzung für gegenseitiges Verständnis und motivierte Zusammenarbeit.

Schönborn: Freude über einheitliches Votum aller Kirchen

„Die christlichen Kirchen wünschen die Aufnahme bestimmter Werte und Zielsetzungen in die neue österreichische Bundesverfassung, denn die christlichen Kirchen sehen einen umfassenden Katalog von Grundrechten als unverzichtbaren Bestandteil der Verfassung an“, betonte Kardinal Christoph Schönborn in seinem Statement. Dazu gehöre das Prinzip der Achtung der Menschenwürde. „Die Menschenwürde ist vielfach gefährdet“, so Schönborn. Dessen ungeachtet finde sich in der österreichischen Verfassung noch keine Norm, die „ausdrücklich“ den Schutz der Menschenwürde garantiere und für den Einzelnen durchsetzbar mache: Daher treten die Kirchen Österreichs für die Aufnahme eines entsprechenden Grundrechts in die neue Verfassung ein. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen“, zitierte der Kardinal aus der gemeinsamen Stellungnahme.

Schönborn verwies darauf, dass sämtliche Beiträge dieses Hearings im Namen aller beteiligten Kirchen abgegeben wurden: „Ich freue mich darüber, dass es gelingen konnte, hier ein einheitliches Votum aller Kirchen zustande zu bringen.“

Weitere Beiträge zu der gemeinsamen Stellungnahme, in der unter anderem das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit festgehalten werden, kamen von Metropolit Dr. Michael Staikos (griechisch-orthodoxe Kirche), dem methodistischen Superintendenten Lothar Pöll, Chorepiskopus Dr. Emanuel Aydin (syrisch-orthodoxe Kirche) und Bischof Gabriel (koptisch-orthodoxe Kirche). Von den anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften sprachen unter anderem Vertreter der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und der Israelitischen Kultusgemeinde.

Die Initiative für die gemeinsame Stellungnahme hatte die Vorsitzende der Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, Oberin Christine Gleixner, ergriffen. Gleixner ist Mitglied des Konvents.

ISSN 2222-2464

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